24 Stunden Pflege - Seniorenhilfe Altersbegleitung



                              Preise & Angebote

Unverbindliche Preise-Angebote

Pflegeentgelt und Pflege/-Betreuungsangebote

Haushaltshilfe:   Stundensätze ab 20,- Euro exklusiv. MwSt. + 1/2 Anfahrzeit

Stundenpflege:  Stundensätze ab 25,- Euro exklusiv. MwSt. + 1/2 Anfahrzeit

Tagessätze für 24 Stunden - Betreuung inklusiv MwSt. - Empfohlene Richtwerte für Heimhilfetätigkeiten - ähnliche Ausbildung Höher qualifizierte Betreuungskräfte.

A - ( Pflegestufe 0 - 3 ) ab Euro 75,-   

B - ( Pflegestufe 4 - 5  ) ab Euro 80,- je nach Leistung und Pflegestufe

C -  ( Pflegestufe 6 - 7 ) ab Euro 90,- je nach Leistung und Pflegestufe

mögliche Fahrtkosten ab 180,- Euro jede Betreuer/in (abhängig von der tatsächlichen Fahrtstrecke pro Monat)

Als mögliche Vereinbarung mit 24 Stunden Pflegekraft  kann  zusätzlich SVS Beiträge angerechnet werden 

Hinweis zum Betreuungsstart

Nach einem unverbindlichen Beratungsgespräch und auf Grundlage des aufgezeichneten Aufnahmeberichts zur Pflegebedürftigkeit werden für die gemeinsam ausgearbeitete Vertragsvereinbarung folgende Entgelte und Leistungen festgelegt:

  1. Vermittlung ‑ und Einmalhonorar
    Für die Auswahl, Vermittlung und Einführung von Pflege‑ bzw. Betreuungskräften sowie für Kurzzeitbetreuungen wird ein Einmalbetrag bzw. Vermittlungshonorar verrechnet. Die Höhe richtet sich nach Art, Umfang und Auswahl der gewünschten Pflege‑ oder Betreuungsleistung.
  2. Pflege‑/Betreuungshonorar
    Für die vorgesehenen Pflege‑ und Betreuungsleistungen wird eine festgelegte monatliche Pflege‑/Betreuungshonorar für die eingesetzten Betreuungskräfte verrechnet. Dieses richtet sich nach Leistungsumfang, Aufwendungen und der gewählten Betreuungsform.
  3. Service‑ und Managementdienstleistungen
    Für monatliche Service‑ und Managementleistungen, einschließlich Qualitätskontrollen, wird bei der 24‑Stunden‑Pflege ein zusätzliches Entgelt verrechnet. Die Höhe richtet sich nach Pflegestufe und Leistungsumfang und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit.
  4. Ersatzbetreuungskraft bei Nichtpassung
    sollte sich zu Beginn der Betreuung herausstellen, dass die zugewiesene Betreuungskraft nicht zu Ihnen passt, organisieren wir eine Ersatzkraft.
    Jede weitere Ersatzvermittlung ist kostenpflichtig.
  5. "Auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, der vertraglichen Vermittlungsvereinbarung sowie der im Organisationsvertrag festgelegten Management‑ und Organisationsleistungen wird für jede eingesetzte Betreuungskraft eine jährliche Managementvergütung in Höhe von 12 % des monatlichen Betreuungshonorars erhoben." 

Unsere Leistungen:

Verrechnung nach Vertragliche Vereinbarung je nach Aufwand:

           für 24 Stunden Betreuung:

  • Einmalige Vermittlungsgebühr beträgt  für 2 Betreuungskräfte Euro 998,-.
  • Bereitstellungsgebühr für 24 Stunden Betreuungskräfte beträgt ab Euro 99,-
  •  monatliche ,,Service / - Managementleistungen,, beträgt ab Euro 250,00 ,-   
  • Für die monatliche Qualitätssicherung sowie die Überprüfung des Pflege- und Betreuungsaufwandes wird ein monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von Euro 180,- verrechnet."
  • Für Pflege und Betreuung rund um die Uhr werden 2 Personenbetreuerinnen wechselweise im 4 wöchigen Rhythmus zur Verfügung gestellt.                                                                                                                                    Die Betreuung erfolgt  (auch an Sonn- und Feiertagen).
  • Die Betreuung erfolgt überwiegend durch zertifizierte Personenbetreuerinnen.                                                            Sie sind geprüft und verfügen nachweislich über entsprechende Ausbildung, Fähigkeiten und Praxis.
  • Taggeld für Pflegekräfte beträgt – je nach Aufwand u. Pflegestufe ab Euro 75,- pro Tag x 30 Tage = Euro 2250,- 
  • Die Personenbetreuerin wohnt im Haushalt des Patienten mit Verköstigung.
  • Die Pflegekräfte erhalten einen Fahrtkostenersatz pro Monat ca. Euro 200,- (abhängig vom Bundesland).
  • Beim Einsatz von zwei Personenbetreuerinnen wird ab Pflegestufe 3 und einem monatlichen Nettoeinkommen der zu pflegenden Person von weniger als Euro 2.500,00 Pension ( monatliches Einkommen) eine Förderung in Höhe von Euro 800,00 durch das Bundesministerium gewährt.                    _________________________

  • für Stundenweise Pflege o. Betreuung:                                                                                        verrechnen wir nach Vertragliche Vereinbarung je nach Aufwand                                                   einmalige Vertragsgebühr  inkl. MwSt. Euro 295,-
  • Monatliche Managementbeitrag für ,,Service -  Leistungen,,                                                                        inkl. MwSt. ab Euro 245,-                                                                                                                                    ----------------------                                                                                                                                                       ,,Service/-Managementleistungen"                   
  1. Ausführliche Bearbeitung von Verträgen
  2. Vermittlungsgespräche mit Pflegepersonal oder Betreuer/innen

  3. Organisatorische Verwaltung
  4. regelmäßige Besprechung mit Pflegepersonal oder Betreuungskräften

  5. regelmäßige Qualitätskontrollen

  6. Beratungsgespräche 

  7. Persönlicher Ansprechpartner/In
  8. Bedarfsorientierte Beratung von Pflegeangebot

  9. Sorge für Tierfreundliche Pflege - Betreuungskräfte

  10. Stetige Sorgetragung von Qualifizierten Pflege - Betreuungskräfte

  11. Unterstützung bei Pflegegeld und Förderung

  12. Unterstützung bei Behördenwege

  13. Unterstützung bei Rundum-Betreuung

  14. Unterstützung bei Betreuungswechsel

  15. Unterstützung bei diversen Hilfestellungen

  16. Stetige Weiterentwicklung des Betreuungsangebot.

  17. Services, von vielseitige persönliche Betreuung

  18. Zusammenstellung monatliche Kostenrechnung

  19. monatliche Rechnungslegung

  20. regelmäßige Kostenkontrolle diesbezügliche vereinbarte Honorare sowie Reisegeld

  21. Sozialer Betreuungsdienst

Unser Pflegedienst in Pottenstein, Niederösterreich, der 24-Stunden-Pflege und Betreuung im eigenen Zuhause , ist persönlicher und günstiger als ein Platz im Pflegeheim. Zuschüsse für die Finanzierung stehen zur Verfügung, wie z.B. Pflegegeld. Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, können Sie sich an Gherghina Pflegedienst wenden.

Beratung u. Info für Betreuungssuchende

Gherghina-Pflegedienst

2563 Pottenstein, Hauptstraße 11

Mobil :   0677 621 21 008

E-Mail:  info@gherghina-pflegedienst.at

Unverbindliche Preise und Angebote in der Pflege verständlich erklärt

In der Pflege sind unverbindliche Preise und Angebote wichtig, weil jede Pflegesituation individuell ist. Der tatsächliche Aufwand hängt von Pflegegrad, Gesundheitszustand, Wohnsituation und gewünschten Leistungen ab. Ein unverbindliches Angebot gibt Ihnen eine erste, transparente Orientierung über mögliche Kosten, ohne dass Sie sofort einen Vertrag eingehen müssen. So können Sie in Ruhe vergleichen, mit Angehörigen sprechen und prüfen, welche Leistungen wirklich gebraucht werden. Gleichzeitig schützt es unseren  Pflegedienst, weil erst nach genauer Einschätzung vor Ort ein verbindlicher Preis kalkuliert werden kann.

Unverbindliche Angebote sind außerdem rechtlich klarer: Sie stellen noch keine feste Zusage dar, sondern eine Kostenschätzung auf Basis der vorliegenden Informationen. Ändern sich Pflegebedarf oder Häufigkeit der Einsätze, kann sich auch der Preis anpassen. Seriöse Pflegedienste erklären deshalb immer, welche Leistungen im Angebot enthalten sind, welche Zuschüsse der Pflegekasse möglich sind und welche Eigenanteile voraussichtlich auf Sie zukommen. Lassen Sie sich alle Positionen schriftlich geben und fragen Sie nach, wenn etwas unklar ist – Wir nehmen uns Zeit für eine verständliche Erklärung.

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